Die günstigen Leistungen von dem ADLATUS Lohnsteuerhilfeverein e. V. sind auf einen bestimmten Personenkreis beschränkt. Diese Leistungen können ausschließlich im Rahmen einer Mitgliedschaft in Anspruch genommen werden. Geregelt ist dies in § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes. Demnach können Lohnsteuerhilfevereine für ihre Mitglieder Hilfe in Steuersachen leisten, wenn ausschließlich
Ist dies der Fall, dann darf auch beraten werden bei
Dagegen gibt es bei nichtselbständigen Einkünften und Renten keine Begrenzung nach oben hin.
Diese Einkunftsarten dürfen von Lohnsteuerhilfevereinen nicht betreut werden: