Die Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein" ist ein gesetzlich geschützter Begriff, der nur von Organisationen verwendet werden darf, welche nach einem aufwendigen Prüfungsverfahren von der zuständigen Oberfinanzdirektion als Lohnsteuerhilfeverein anerkannt worden sind.

 

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung für Arbeitnehmer zur Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis für die eigenen Vereinsmitglieder.

 

Da ein Lohnsteuerhilfeverein nicht nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung, sondern nur nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeitet, zahlt jedes Mitglied lediglich einen pauschalen, je nach seinem Einkommen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Damit sind sämtliche Leistungen abgegolten, auch die Prüfung der Steuerbescheide und das Einlegen von Rechtsbehelfen, z. B. Einsprüche vor der Finanzverwaltung, damit wir Ihr Recht durchsetzen können.